
Unsere Leistungen
- Hilfe im Haushalt, zum Beispiel Reinigung der Wohnung
- Zubereitung einer Mahlzeit
- Einkaufen, Abholen von Medikamenten etc.
- 1:1-Betreuung
- Spaziergänge
- frei konfigurierbares Notrufsystem mit Sturzerkennung

Wie funktioniert es mit uns?
Sie stimmen mit uns individuell die gewünschten Leistungen und die Zeiten ab, an denen wir zu Ihnen kommen.
Mit dem Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von derzeit monatlich 131 € haben Sie eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die unsere Leistungen anrechenbar sind. Der Entlastungsbetrag ist zur Entlastung pflegender Angehöriger bestimmt. Genau dies ist unsere Leistung. Der Entlastungsbetrag kann monatlich angespart werden. Unser Leistungsnachweis und die Abrechnung wird als Nachweis angenommen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
